Statuten

1. Name und Sitz des Vereins
Der Panathlon Club Thurgau (PC Thurgau) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten oder der Präsidentin. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Der PC Thurgau ist Mitglied von Panathlon International und Panathlon Schweiz / Fürstentum Liechtenstein.

2. Vereinszweck
Der PC Thurgau fördert und verbreitet die ethischen Werte des Sports. Zu diesem Zweck pflegt er freundschaftliche Beziehungen unter den Mitgliedern sowie zu Personen und Institutionen, die sich um die Förderung der Sportbewegung bemühen. Er vermittelt vertiefte Kenntnis zu allen Belangen des Sports durch Vorträge, Diskussionen und Besuch von Veranstaltungen.
Der PC Thurgau kann Sportler, Sportlerinnen oder Sportorganisationen unterstützen.

3. Mittel
Die Einnahmen bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Veranstaltungsgewinnen und Spenden.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. November bis zum 31. Oktober.

4. Mitgliedschaft
Mitglieder des PC Thurgau sind volljährige Personen, die normalerweise im Kanton Thurgau wohnhaft sind und Spitzen- oder Breitensport getrieben haben oder treiben, in Leitungs-, Förderungs- oder Kulturgremien tätig waren bzw. sind oder sich durch besondere Leistungen, die den panathletischen Zielen entsprechen, ausgezeichnet haben.
Das Aufnahmeverfahren wird in einem Reglement geregelt.
Mit der Aufnahme anerkennt das Mitglied die Statuten des PC Thurgau und die Charta des Panathleten. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme an den Monatsversammlungen und zur aktiven Unterstützung der Clubtätigkeiten.
Pro Mitgliederkategorie, wie sie in der Verbandsordnung von Panathlon International aufgeführt ist, werden in der Regel höchstens drei Personen aufgenommen. Mitglieder, die ihr 65. Lebensjahr erreicht haben, werden bei der Berechnung der einzelnen Sportarten nicht mehr berücksichtigt.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft, Austritt, Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich zu erklären und erfolgt auf Ende des Vereinsjahres, sofern die finanziellen Pflichten erfüllt wurden.
Gegen Mitglieder, die ihre Pflichten verletzen oder gegen die Statuten verstossen, kann der Vorstand folgende Massnahmen ergreifen: Verwarnung, Suspendierung, Ausschluss aus dem Club. Das betreffende Mitglied muss zuvor angehört werden.
Das Mitglied kann gegen diese Massnahmen schriftlich Rekurs zuhanden der Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder endgültig.

6. Organe
Die Organe des PC Thurgau sind
a) ordentliche und ausserordentliche Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Rechnungsrevisoren

7. Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
Sie findet grundsätzlich mit physischer Präsenz statt. Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (brieflich, per E-Mail, elektronische Abstimmungsplattform) ist in begründeten Fällen erlaubt.
Die Mitgliederversammlung findet in den 60 Tagen nach Ablauf des Vereinsjahrs statt und wird spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Traktanden per Post oder E-Mail durch den Vorstand einberufen. Es darf nur über Geschäfte Beschluss gefasst werden, die auf der Traktandenliste stehen.
Die Mitglieder können zusätzliche Traktanden einreichen. Diese müssen mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eintreffen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfachem Mehr der teilnehmenden Stimmberechtigten.
Bei Stimmengleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann unter Angabe des Zwecks vom Vorstand einberufen oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder verlangt werden.

Folgende Geschäfte sind an der Mitgliederversammlung zu behandeln:
– Genehmigung MV-Protokoll des Vorjahres
– Genehmigung Jahresbericht Vorstand
– Entgegennahme Revisionsbericht, Genehmigung Jahresrechnung
– Entlastung des Vorstandes
– Wahl von Präsidium, Vorstandsmitgliedern, Rechnungsrevisoren
– Festsetzung Mitgliederbeitrag
– Genehmigung Budget
– Kenntnisnahme Jahresprogramm
– Behandlung fristgerecht eingereichter Traktanden von Vorstand und Mitgliedern
– Revision/Beschluss von Statuten und Reglementen
– Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

8. Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Der Präsident/die Präsidentin und alle Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung ins Amt gewählt, der übrige Vorstand konstituiert sich nach der Wahl selbst.
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung ist auch auf dem Zirkularweg (brieflich, E-Mail) möglich.
Der Vorstand erstellt Reglemente und kann Kommissionen (z.B. Aufnahmekommission) einsetzen.

9. Rechnungsrevisoren
Die RechnungsrevisorInnen kontrollieren die Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Es wird ein Ersatzrevisor gewählt.
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres, eine Wiederwahl ist möglich.

10. Monatsversammlungen
Pro Vereinsjahr sind in der Regel 10 Monatsversammlungen durchzuführen. Die Monatsversammlung ist eine dem Clubzweck dienende Veranstaltung und wird normalerweise mit einem gemeinsamen Essen verbunden.
Der Vorstand erhält die Kompetenz, Gäste einzuladen. Auch die Mitglieder können nach Absprache mit dem Präsidium Gäste einladen.

11. Haftung
Für Verbindlichkeiten des PC Thurgau haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

12. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
Zur Auflösung ist die 2/3-Mehrheit der anwesenden Clubmitglieder nötig.
Die ausserordentliche Mitgliederversammlung beschliesst bei der Auflösung über die weitere Verwendung des Vermögens gemäss Vereinszweck.

13. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 29. November 2021 angenommen und treten sofort in Kraft.

Stettfurt, 29. November 2021

Die Präsidentin: Liliane Zahner
Die Protokollführerin: A. Keller

 

Aufnahme-Reglement


1. Basis

Es gelten die Statuten des Panathlon Club Thurgau.

2. Aufnahmekommission
Der Vorstand setzt eine ständige Kommission ein, die aus mindestens drei nicht dem Vorstand angehörenden Mitgliedern und mindestens einem Mitglied des Vorstandes besteht. Diese prüft die Aufnahmefähigkeit der Kandidaten in den Club.

3. Vorgehen
1. Jedes Mitglied hat das Recht, der Aufnahmekommission mögliche Kandidaten oder Kandidatinnen vorzuschlagen. Dies erfolgt mündlich oder schriftlich. Mindestens ein Mitglied soll diese Kandidatur empfehlen und übernimmt damit auch die Patenschaft der vorgeschlagenen Person.

2. Die Aufnahmekommission prüft die Kandidatur. Die Kommission gibt zuhanden des Vorstandes eine Empfehlung ab.

3. Der Vorstand entscheidet über die Weiterführung der Kandidatur.

4. Bei Fortsetzung der Kandidatur wird der Kandidat oder die Kandidatin durch das Präsidium zu mindestens einem Monatsmeeting eingeladen (ohne Mitgliederversammlung).

5. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft reicht der Kandidat oder die Kandidatin ein schriftliches Aufnahmegesuch und das Kontaktformular zuhanden des Präsidiums ein.

6. Die formelle Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt gemäss Statuten an der Mitgliederversammlung.

7. Der Mitgliederbeitrag des neuen Mitgliedes wird vom anschliessenden Vereinsjahr an fällig.

4. Inkrafttreten
Dieses Aufnahme-Reglement wurde an der Mitgliederversammlung vom 28. November 2022 genehmigt und tritt per sofort in Kraft.

Weinfelden, 28. November 2022

Der Präsident: Peter Büchel
Die Protokollführerin: A. Keller